
EU Einlagensicherung
HINWEIS ZUM BESTEHEN EINER EINLAGENSICHERUNG
Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme (Deposit Guarantee Schemes Directive, DGSD) sind Festgeldanlagen in Europa bis zu einem Betrag von mindestens 100.000 Euro pro Unternehmen und Bank abgesichert. Diese Anlageform zählt zu den sichersten Optionen auf dem Finanzmarkt und wird der Risikoklasse I zugeordnet, was bedeutet, dass sie ein sehr geringes Ausfallrisiko aufweist. Die Sicherung umfasst nicht nur die Kapitaleinlage, sondern auch die zugesicherten Zinserträge. Die EU-Mitgliedsländer haben nationale Einlagensicherungssysteme eingeführt, um den EU Einlagensicherungsvorgaben nachzukommen. Die britische Einlagensicherung ist in Ihren grundsätzlichen Wesenszügen mit der Europäischen Einlagensicherung gleichzusetzen, lediglich beläuft sich der maximale Sicherungsbetrag auf 85.000 GBP pro Person und Bank. Die Einlagensicherung Großbritanniens ist die Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Abgesehen von der vorgeschriebenen Mindestsicherung können Banken freiwillig weitere Einlagensicherungsgarantien gewähren.
Alle in der Europäischen Union zugelassenen Banken sind verpflichtet, einer nationalen Einlagensicherungseinrichtung anzugehören. Diese Systeme dienen dem Schutz der Anleger und garantieren die Rückzahlung von Einlagen bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe (in der Regel bis zu 100.000 EUR pro Kunde und Bank).
Die nachfolgenden Fonds und Sicherungssysteme stellen die offiziellen Einlagensicherungseinrichtungen der jeweiligen Länder dar.